Es ist uns wichtig, Sie medizinisch und persönlich gut zu betreuen.
Dabei wollen wir uns Zeit für Sie nehmen, Ihnen zuhören, den Menschen als Ganzes sehen und Sie in Ihrem persönlichen Krankheitserleben wahrnehmen und unterstützen.
In unserer Praxis legen wir viel Wert auf eine freundliche und persönliche Atmosphäre, in der Sie sich wohlfühlen können. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Montag | 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Vorsorgeuntersuchung:
Durch umfassende und regelmäßige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen können wir Ihren aktuellen Gesundheitszustand erfassen und Erkrankungen frühzeitig entdecken.
Eine komplette Vorsorgeuntersuchung beinhaltet:
Gesundheits Check-up:
Gesetzlich Versicherte haben zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr einmal und ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre die Möglichkeit einen allgemeinen Gesundheits-Check durchführen zu lassen.
Zum Check-up gehört ein Beratungsgespräch, eine ganzkörperliche Untersuchung, eine Blutentnahme und eine Urinuntersuchung.
Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis zur Untersuchung mit, damit wir prüfen können, ob fehlende Impfungen vervollständigt werden müssen.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit ansprechen !
Die Blutentnahme findet täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr statt.
Die Blutergebnisse können in der Regel bereits am Folgetag mitgeteilt werden.
Wir raten Ihnen vor der Blutentnahme ein Gespräch mit dem Arzt aufzusuchen um abzuklären welche Laborwerte bestimmt werden sollen.
Die Blutentnahme erfolgt nüchtern.
Chronische Erkrankungen wie ' Diabetes, KHK, COPD oder Asthma ' erfordern regelmäßige Untersuchungen und Therapiekontrollen, um ein Fortschreiten der Krankheit zu verhindern und die Behandlung zu optimieren.
Einmal im Quartal dokumentieren wir den Krankheitsverlauf und führen die für Sie wichtigen Untersuchungen durch. Wir prüfen, ob eine zusätzliche Untersuchung bei einem Herz- oder Lungenfacharzt notwendig ist.
Durch die Teilnahme an dem 'DMP-Programm' stellen Sie sicher, dass Sie gemäß modernstem ärztlichen Wissen behandelt werden ('State of the art').
Die Ernährungsmedizin ist ein interdisziplinäres Fachgebiet, welches sich mit der Erforschung der Zusammenhänge zwischen Ernährung und Krankheit beschäftigt und Konsequenzen für deren Prävention und Therapie zieht.
Schlechte Ernährung ist eine der Hauptursachen von Krankheiten wie Diabetes Mellitus, Adipositas und anderen ernährungsabhängigen Erkrankungen.
Um eine ausführliche Anamnese erheben zu können, führen wir eine individuelle Analyse durch, auf Wunsch mit Fett- Muskel- und Körperwasser-Bestimmung (BIA-Messung) und legen daraufhin Ihr individuelles Konzept zur Umstellung fest.
Sportmedizin:
Bei der Sportmedizin handelt es sich um theoretische und praktische Medizin. Sie untersucht den Einfluss von Training, Bewegung und Bewegungsmangel auf gesunde und kranke Menschen jeden Alters, um Präventionsergebnisse, Therapie und Rehabilitation den Sporttreibenden nützlich zu machen.
Rehasport:
Rehabilitationssport ist eine ergänzende Rehabilitationsleistung, die Pflichtversicherten bei medizinischer Notwendigkeit von ihrer Krankenkasse angeboten wird.
Sie ist an der Art und der Schwere der Behinderung und an den körperlichen Allgemeinzustand der Person angepasst. Darüber hinaus wird Rehasport auch bei verschiedenen Krankheiten verordnet, wie z.b KHK, COPD, Diabetes Mellitus und Erkrankungen des Skelettsystems.
Der Rehabilitationssport wird in Rehabilitationsvereinen angeboten, die beim Landessportverband registriert sind.
Körper und Psyche bilden eine Einheit. Körperliche Erkrankungen wirken sich auf die Psyche aus, und psychische Erkrankungen können zu körperlichen Beschwerden führen.
Psychische Erkrankungen wie zum Beispiel chronische Erschöpfung, Depression, Angsterkrankungen, oder chronische Schmerzen sind häufig.
Unser Ziel ist es, für jeden Patienten den besten Weg zu finden, um die Krankheit zu bewältigen.
Eine Psychotherapie, wenn notwendig, können wir natürlich nicht ersetzen, wir versuchen Sie dann aber bei der meist schwierigen Suche nach einem freien Therapieplatz zu unterstützen.
Impfungen:
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Vorbeugemaßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Richtig angewandt, schützen sie uns vor gefährlichen Krankheiten.
Die Inhalte unserer Impfberatung orientieren sich an den aktuellen Empfehlungen der ständigen Impfkomission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes.
Wir beraten Sie gerne bezüglich Standartimpfungen gegen Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung, Hepatitis A und B, Pneumokokken (Lungenentzündungserreger), FSME (durch Zecken übertragene Hirnhaut- und Gehirnentzündung), Grippeerreger (Influenza).
Falls Sie eine Auslandsreise planen, bieten wir Ihnen auch gerne eine Reise-Impfberatung an.
Corona Impfung:
Wir impfen gegen Corona, auch ohne Termin!
Wir verimpfen derzeit ausschließlich den Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech. Den Termin für die zweite Impfung erhalten Sie direkt bei der ersten Impfung.
Der Abstand zwischen zwei Impfungen beträgt bei BioNTech 3-6 Wochen. An Covid-19 Erkrankte benötigen nach 1-6 Monaten eine einmalige Impfung.
Bitte bringen Sie (falls vorhanden) ihren Impfausweis zur Impfung mit.
Bei Fragen zur Impfung empfehlen wir Ihnen ein Aufklärungsgespräch mit dem Arzt.
Reisemedizin:
Eine reisemedizinische Beratung umfasst :
Folgende Apparative Untersuchungen bieten wir in unserer Praxis an:
Hausärztliche Versorgung Alle Altersklassen von Kindern bis Rentnern.
Die Praxis bietet hausärztliche Versorgung auf fachärztlichem Niveau, d.h. in der Praxis verfügen wir über zahlreiche diagnostische Verfahren und Geräte , was es uns ermöglicht, diese für Sie einzusetzen, um Sie umgehend und ohne lange Wartezeiten zu behandeln.
( Siehe hierzu auch unter Leistungsspektrum - Innere und Algemeinmedizin )
Internistisch-ische Diagnostik und Therapie von akuten und chronischen Erkrankungen zu Sprechstundenzeiten und nach Vereinbarung.
Behandlung von Notfallpatienten ohne Terminvereinbarung.
Check-up-Untersuchung: ab 18. Lebensjahr 1malig, ab 35. Lebensjahr alle 3 Jahre: körperliche Untersuchung mit Bestimmung des Risikoprofils (Blutzucker, Cholesterin, Urin) .
Jungenfunktionsdiagnostik.
Jugendschutzuntersuchung: Untersuchung vor Beginn einer Lehre unter 18 Jahren.
Labor- und Urinuntersuchungen.
Vitamin-Check“ (insbesondere bei veganer Ernährung geeignet).
Schnelltests: Influenza, Streptokokken.
EKG.
Belastungs - EKG .
Langzeitblutdruckmessung (24h-RR) .
Lungenfunktionsdiagnostik.
Ultraschalldiagnostik (Bauch und Schilddrüse).
Kurzwelle zur elektrischen Wärmetherapie (Mikrowellenbestrahlung).
Hausbesuche.
Psychosomatische Grundversorgung.
Früherkennung Hautkrebs: ab 35. Lebensjahr alle 2 Jahre: Untersuchung auf entartungsverdächtige Pigmentstörungen und Hautveränderungen.
Früherkennungs-Beratung Darmkrebs: ab 50. Lebensjahr: Testung auf verstecktes Blut im Stuhl bzw. Beratung über Darmspiegelung.
Früherkennung Bauchaortenaneurysma für Männer: ab 65. Lebensjahr: Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader.
Prostata Krebsvorsorge Männer ab 45. Lebensjahr (jedes Jahr).
Geriatrisches Basisassessment.
Impfberatung und Impfungen nach Empfehlungen der STIKO.
Reisemedizinische Beratung.
Operationsvorbereitung: Sollte bei Ihnen ein Eingriff geplant sein, können Sie die OP-Vorbereitung bestehend aus Labor, EKG und körperlicher Untersuchung bei uns durchführen lassen.
OP-Nachsorge (Verbandwechsel, Infektionskontrolle).
Bescheinigungen, Atteste sowie Gutachten für die Deutsche Rentenversicherung (Kur- und Rentengutachten).
Bei Bedarf werden weitere kooperierende Fachärzte miteinbezogen.
In der kalten Jahreszeit wird wieder überall gehustet und geschnieft. Oft ist das nur ein grippaler Infekt, also eine Erkältung, manchmal aber die echte Grippe, auch Influenza genannt. Eine ernst zu nehmende Erkrankung, die von Viren verursacht wird.
Mach Dich bereit zu reisen.
Jetzt zur Grippeimpfung ohne Termin
Die Grippewelle kommt auch in diesem Jahr. Daher halten wir für Sie den aktuell wirksamen Grippeimpfstoff in unserer Arztpraxis bereit. Lassen Sie sich jetzt rechtzeitig impfen, damit die Grippe Sie nicht kalt erwischen kann.
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für innere Medizin
Medizinische Fachangestellte
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Ausbildung Medizinische Fachangestellte
Ausbildung Medizinische Fachangestellte
Ausbildung Medizinische Fachangestellte
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und darüber hinaus: Russisch , Polnisch , Ukrainisch , Arabisch , Marokkanisch (Berberisch) , Türkisch , Rumänisch , Kurdisch und Englisch .
Mit Wirkung zum 01.02.2022 ist die Praxis zur Lehrpraxis der Ruhr Universität Bochum ernannt worden! Das bedeutet, dass wir im Rahmen der medizinischen Ausbildung im Fach Allgemeinmedizin jungen Medizinstudenten einen Einblick in die Arbeit eines Hausarztes ermöglichen. Dabei werden die Studenten in den Praxisalltag integriert und partizipieren an der Untersuchung und Behandlung der Patienten, sofern diese zuvor eingewilligt haben. Die Studenten unterliegen der Schweigepflicht ebenso wie die Praxisangestellten und die Ärzte selbst. Wenn Sie Medizin studieren und sich für ein Praktikum in unserer Praxis interessieren, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefonisch. Wir freuen uns auf sie !!
Mutterpass wird um Keuchhusten-Impfung erweitert
26.08.2021 - Der Mutterpass wird auf mehreren Seiten angepasst, damit dort künftig unter anderem auch die Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft ärztlich dokumentiert werden kann. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Die Pertussis-Impfung von Schwangeren ist seit Juli 2020 Kassenleistung. Hintergrund ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), alle Schwangeren gegen Keuchhusten zu impfen – unabhängig vom Abstand zu einer vorherigen Pertussis-Impfung und in jeder Schwangerschaft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte daraufhin zunächst die Schutzimpfungs-Richtlinie erweitert (die PraxisNachrichten berichteten).
Zusätzliche ärztliche Dokumentationspflichten
Nun wurden auch die Mutterschafts-Richtlinien inklusive Mutterpass angepasst. Dort dokumentieren Ärzte künftig, ob eine Pertussis-Impfung durchgeführt wurde.
Wann der geänderte Mutterpass beim G-BA bestellt werden kann, steht derzeit noch nicht fest. Die PraxisNachrichten werden informieren, sobald dies möglich ist.
Impfempfehlung für alle Schwangeren
Die STIKO empfiehlt die Pertussis-Impfung für schwangere Frauen zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels (ab der 27+0 SSW). Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden.
Ist in der Schwangerschaft keine Impfung gegen Pertussis erfolgt und liegt die letzte Impfung zehn oder mehr Jahre zurück, sollte der Mutter eine Impfung bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt empfohlen werden. Auch dies ist zu dokumentieren.
Weitere Änderungen im Mutterpass
Im neuen Mutterpass wird es außerdem auf Seite 4 und Seite 20 neue Ausfüllfelder geben, um die gezielte Rhesusprophylaxe ärztlich zu dokumentieren.
Denn Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können seit Juli 2021 als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge in ihrem Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Der Bluttest kann zeigen, ob eine Anti-D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist (die PraxisNachrichten berichteten).
Aus dem Mutterpass gestrichen wird die routinemäßige Untersuchung auf asymptomatische Bakteriurie. Eine bakteriologische Urinuntersuchung, soweit nach Befundlage erforderlich, kann im Gravidogramm unter „Sonstiges/Therapie/Maßnahmen“ vermerkt werden.
Beschluss wird zunächst geprüft
Der Beschluss des G-BA wird vom Bundesgesundheitsministerium zunächst geprüft, dafür hat es zwei Monate Zeit. Anschließend wird der Bewertungsausschuss in den darauffolgenden sechs Monaten darüber beraten, ob aufgrund der Änderung der Mutterschutz-Richtlinien für die Vertragsärzte ein Mehraufwand entsteht und wie dieser gegebenenfalls zu vergüten ist.
Auffrischimpfungen ab sofort möglich – Geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten
01.09.2021 - Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung ist heute in Kraft getreten. Danach können jetzt auch Auffrischimpfungen durchgeführt und abgerechnet werden.
Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sieht für die Auffrischimpfungen keine Einschränkungen auf bestimmte Gruppen vor. Vielmehr haben alle Bürger, für die es einen zugelassenen Impfstoff gibt, unabhängig von ihrem Versichertenstatus Anspruch auf eine Auffrischimpfung.
Hintergrund für die Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung sind die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Anfang August. Danach sollen Personen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eine Auffrischimpfung erhalten, wenn die abgeschlossene Impfserie mindestens sechs Monate her ist. Dazu gehören Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen.
Außerdem soll den GMK-Beschlüssen zufolge Personen, die mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson beziehungsweise nach einer Genesung von COVID-19 mit einem dieser Vektor-Impfstoffe vollständig geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Der Mindestabstand zur ersten Impfserie beträgt nach diesem Beschluss ebenfalls sechs Monate.
Nach der geänderten Impfverordnung sollen die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlenen Abstände zwischen Erst- und Folge sowie Auffrischimpfungen eingehalten werden. Eine Empfehlung zu den Auffrischimpfungen gibt es allerdings derzeit noch nicht.
Neuer Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Auffrischimpfungen
07.09.2021 - Die Gesundheitsministerkonferenz hat den Personenkreis erweitert, der nach Auffassung der Gesundheitsminister auf eigenen Wunsch Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff erhalten soll.
Die Gesundheitsminister der Länder hatten bereits Anfang August im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit angeregt, bestimmten Personen Auffrischimpfungen anzubieten. In Ergänzung dazu wurde am Montag auf „Grundlage vorliegender Studiendaten zur positiven Schutzwirkung einer Auffrischimpfung“ ein weiterer Beschluss gefasst.
Personal in Pflege- und medizinischen Einrichtungen
Dieser sieht vor, dass neben Bewohnern in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen auch den dort tätigen Pflegekräften und weiteren Beschäftigten auf eigenen Wunsch eine Auffrischimpfung angeboten werden soll.
Eine Auffrischimpfung könne darüber hinaus in Erwägung gezogen werden bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stünden, zum Beispiel medizinisches Personal im ambulanten und stationären Bereich, Personal des Rettungsdienstes sowie mobile Impfteams, heißt es in dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).
Personen über 60 Jahre
Darüber hinaus schließt der Beschluss Auffrischimpfungen für über 60-jährige Personen „nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung“ ein. Der Nutzen einer vorsorglichen Auffrischimpfung für diese Personengruppe, für die ein hohes Risiko für schwere Verläufe bei einer COVID-19-Infektion bestehe, sei bereits hinreichend belegt.
Rechtlich bindend ist der Beschluss allerdings nicht. Die maßgebliche Corona-Impfverordnung enthält einen Anspruch auf Auffrischimpfungen ohne Beschränkung auf bestimmte Gruppierungen.
Frühestens nach sechs Monaten
Nach dem – auch insoweit nicht verbindlichen – GMK-Beschluss soll die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Zudem muss die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegen.
Nach Mitteilung der GMK soll in Kürze auch für Auffrischimpfungen ein digitaler Impfnachweis erstellt werden können. Die technische Umsetzung der Abbildung von Auffrischimpfungen im digitalen Impfnachweis befinde sich in der finalen Phase und werde im Laufe dieser Woche nutzbar sein.
Empfehlung zu Grippe- und COVID-19-Impfung
Angesichts der in Kürze beginnenden Grippeimpfungen hat die GMK außerdem eine zeitnahe Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) erbeten, ob die Impfung zusammen mit einer COVID-19-Impfung verabreicht werden kann. Das Paul-Ehrlich-Institut erwarte bei der Co-Administration von inaktivierten Influenza- und COVID-19-mRNA-Impfstoff (Impfungen am gleichen Tag an unterschiedlicher Extremität) keine deutlichen Unterschiede in der Immunogenität, heißt es in dem GMK-Beschluss.
Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, sollten laut Ständiger Impfkommission künftig eine Zusatzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bekommen. Der Schutz nach der Spritze von Johnson & Johnson sei "ungenügend".
Wer mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis für einen besseren Schutz erhalten - also das Vakzin von Moderna oder Biontech.
Beim Impfstoff von Johnson & Johnson galt bislang für den vollen Impfschutz eine Dosis als ausreichend, während bei den anderen zugelassenen Impfstoffen zwei Spritzen verabreicht werden.
Viele Impfdurchbrüche bei Johnson & Johnson
Der Grund für die neue Empfehlung sei, dass im Verhältnis zur Anzahl der in Deutschland verabreichten Impfstoffdosen die meisten Impfdurchbrüche bei Personen beobachtet würden, die mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff immunisiert wurden.
Außerdem sei im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen bei Johnson & Johnson eine vergleichsweise geringe Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet worden. Der Impfschutz sei deshalb "ungenügend".
Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, sollten ab vier Wochen nach der Impfung eine zusätzliche Immunisierung mit dem Impfstoff von Biontech oder Moderna erhalten.
Allerdings handelt es sich noch nicht um eine endgültige Stiko-Empfehlung. Ein entsprechender Beschlussentwurf sei in die Abstimmung mit Fachkreisen und Bundesländern gegangen, hieß es. Änderungen seien daher noch möglich.
Auffrischimpfung für Ü70 generell empfohlen
Desweiteren empfiehlt die Stiko grundsätzlich eine Corona-Auffrischungsimpfung für Menschen ab 70 Jahren. Zudem soll Bewohnern und Bewohnerinnen von Altenheimen sowie Pflegepersonal und anderen Mitarbeitern mit direktem Kontakt zu Betreuten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine dritte Impfdosis angeboten werden, wie die Stiko am Donnerstag in Berlin mitteilte. Gleiches gelte für das Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt.
Die Stiko verwies zur Begründung darauf, dass der Impfschutz nach einer zweimaligen Corona-Grundimmunisierung "mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt". Im höheren Alter falle die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus und Impfdurchbrüche könnten häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.
Neue STIKO-Empfehlung – Booster & Flexibilität beim Impfen
Die STIKO schafft durch ihre aktuellsten Beschlüsse mehr Klarheit und Flexibilität beim Impfen in Zeiten der Pandemie und erleichtert so das Schließen von Impflücken:
Jetzt Impfpass kontrollieren und Flexibilität nutzen!
Es empfiehlt sich, insbesondere bei folgenden Personengruppen auf den Herpes-Zoster-Schutz mit SHINGRIX zu achten:
Die STIKO empfiehlt die Herpes-Zoster-Impfung mit dem adjuvantierten Totimpfstoff SHINGRIX4 für:
Für Risikogruppen zwischen 18 und 49 Jahren ist SHINGRIX ebenfalls zugelassen (Abrechnung über GOÄ). SHINGRIX ist in der 1er- und 10er-Packung bundesweit über den Sprechstundenbedarf zu verordnen und unbegrenzt lieferfähig.
STIKO empfiehlt Booster für alle Erwachsenen 18.11.2021 - Die Ständige Impfkommission plant, allen Bürgern ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung zu empfehlen. Diese soll in der Regel sechs Monate nach der letzten Impfdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Der Beschlussentwurf ist heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen; Änderungen sind noch möglich. Außerdem empfiehlt die STIKO allen Ungeimpften, sich „dringend“ immunisieren zu lassen.
Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate ist im Einzelfall oder bei entsprechenden Kapazitäten möglich. Für Auffrischimpfungen soll einer der beiden mRNA-Impfstoffe verwendet werden. Menschen unter 30 Jahren sowie Schwangere sollen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) nur mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer geimpft werden.
Gefährdete Menschen vorrangig berücksichtigen
Vorrangig sollen nach Empfehlung der STIKO gefährdete Menschen eine Auffrischimpfung erhalten, insbesondere Personen mit Immundefizienz, Personen über 70, Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Die STIKO begründete die Ausweitung ihrer Empfehlung auf alle Erwachsene mit dem starken Infektionsgeschehen. Die Auffrischimpfung diene neben der Aufrechterhaltung des Individualschutzes auch dem Ziel, Infektionswellen abzuschwächen und zusätzliche schwere Erkrankungs- und Todesfälle zu verhindern. Sie lasse zudem einen längerfristigen robusten Impfschutz erwarten.
Anspruch nach Coronavirus-Impfverordnung
Nach der Coronavirus-Impfverordnung hat jede impfberechtigte Person ab 18 Jahren im Rahmen der Verfügbarkeit der Impfstoffe einen Anspruch auf Auffrischimpfungen. Dabei sollen die von der STIKO empfohlenen Abstände zwischen Erst- und Folge- sowie Auffrischimpfungen eingehalten werden.
In der kalten Jahreszeit wird wieder überall gehustet und geschnieft. Oft ist das nur ein grippaler Infekt, also eine Erkältung, manchmal aber die echte Grippe, auch Influenza genannt. Eine ernst zu nehmende Erkrankung, die von Viren verursacht wird. Typisch für die Grippe sind plötzlich eintretendes hohes Fieber, Halsschmerzen und trockener Husten sowie heftige Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen. Meist verschwinden die Beschwerden nach einigen Tagen. Manchmal kommt es jedoch zu Komplikationen wie Entzündungen von Lunge, Gehirn oder Herzmuskel. Dann kann eine Grippe auch lebensbedrohlich werden. Gegen die Grippe hilft nur eines: Ärmel hochkrempeln und sich impfen lassen.
Die Impfung ist die beste Maßnahme, um sich und andere zu schützen. Wer sich dennoch ansteckt, bei dem verläuft die Krankheit oft milder.
Vor allem Risikogruppen sollten sich impfen lassen. Dazu gehören Menschen über 60, aber auch alle anderen mit einem Grundleiden zum Beispiel einer chronischen Atemwegserkrankungen, Diabetes oder einer neurologischen Erkrankung. Schwangeren wird die Impfung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Bei einem Grundleiden auch schon früher.
Außerdem sollten sich alle schützen, die besonders viel Kontakte zu anderen haben.
Grundsätzlich kann sich aber jeder impfen lassen. Bei Risikogruppen übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Einige gesetzliche Kassen zahlen die Grippe- Schutzimpfung für alle ihre Versicherten. Wichtig ist: Jedes Jahr aufs Neue impfen lassen. Nicht nur, dass der Impfschutz mit der Zeit abnimmt, auch das Grippevirus verändert sich immer wieder. Daher wird der Impfstoff jährlich angepasst. Er schützt gegen die vier Virenstämme, von denen Experten annehmen, dass sie sich in der aktuellen Saison am stärksten verbreiten.
Für Personen ab 60 wird ein Hochdosis-Impfstoff empfohlen. Dieser enthält die vierfache Antigen-Menge und soll noch besser schützen. Beide Impfstoffe sind gut verträglich. Es kann zu einer Rötung an der Einstichstelle oder zu Muskelschmerzen kommen. Allergische Reaktionen und andere schwere Nebenwirkungen sind sehr selten. Bei beiden Impfstoffen kann gleichzeitig auch eine COVID-19-Schutzimpfung durchgeführt werden. Die beste Zeit für eine Impfung ist der Herbst, also rechtzeitig vor der Grippewelle. Ab etwa zwei Wochen nach der Impfung ist der Körper ausreichend vor einer Ansteckung geschützt. Auch eine Impfung im Verlauf der Grippesaison kann noch sinnvoll sein. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin darüber, wann eine Impfung für Sie am besten ist. Je mehr Menschen geimpft sind, desto höher ist die Chance, dass sich Grippeviren erst gar nicht verbreiten. Kommen Sie gut geschützt durch den Winter!
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